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Hinweisgeberschutzgesetz

 

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

in der IFB ist es uns ein Anliegen von etwaigen Verstößen gegen Gesetzte oder interne Regelungen zu erfahren und diesen auch nachzugehen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Personen, die auf Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien. Dabei möchten wir, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die Möglichkeit hat, etwaige Verstöße zu melden ohne Gefahr zu laufen sich selbst Risiken aussetzten.

Hinweisgeberin und Hinweisgeber können also zum Beispiel melden:

1. Verstöße, die strafbewehrt sind

2. Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungen geht

3. bestimmte weitere Rechtsvorschriften auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene, die in § 2 HinSchG einzeln benannt werden, u.a.:

    - Vorschriften zur Geldwäsche-Bekämpfung

    - Vorgaben zur Lebensmittelsicherheit

    - Vorgaben zum Umweltschutz

    - Datenschutz

Dazu haben wir eine externe Meldestelle eingerichtet.

Dort können Hinweise anonym abgegeben werden. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Falls Sie trotzdem Angaben zu Ihrer Person machen, wird Ihnen vollständige Anonymität gewährleistet.

Die Meldestelle ist auf verschiedenen Wegen erreichbar:

Postalisch:

Datenschutzbüro Gaß und Gimbel

Bernsdorfer Straße 10 

01945 Ruhland

Digital:  ifb-stiftung.hinweis.digital

Telefonisch: 035752 - 940 790

Zunächst erhalten die Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewerten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der externen Meldestelle Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere von Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchung des Falls durchgeführt. Anschließend werden die Untersuchungsergebnisse bewertet. Informationen über den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen mitgeteilt.

Die IFB-Stiftung und alle GmbHs möchten ein sicheres und faires Miteinander gewährleisten. Helfen Sie uns dabei.